Wir wollen unsere Kekse nicht anbrennen lassen...

denn auch unsere Seite nutzt Cookies, um unsere Webseite mit Online-Angeboten für Sie interessanter und nützlicher gestalten zu können. So z.b. auch um zu speichern, dass Sie mit der Nutzung von Cookies einverstanden sind und nicht jedes Mal aufs neue hingewiesen werden.

weitere Informationen finden Sie in unserer:Datenschutzerklärung

ich akzeptiere:

:: Freiwillige Feuerwehr Gangelt ::

Ab Ostern Rauchmelderpflicht in Nordrheinwestfalen

22.03.2013 | Landesregierung NRW | Autor: Joachim Thelen

Diesen Mittwoch hat der Landtag eine Rauchmelderpflicht für NRW beschlossen. Ab dem 01.04. müssen in allen Neubauten Rauchmelder installiert werden. In bestehenden Wohnungen und Häusern gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016.

Rauchmelder werden beim Ausbruch eines Feuers durch den entstehenden Rauch ausgelöst und warnen somit frühzeitig vor der Gefahr. Dieser Zeitvorsprung kann vor allem Nachts lebensrettend sein. Da jährlich noch immer Menschen wegen fehlender Rauchmelder sterben hat die Landesregierung NRW nun Rauchmelder in Wohnungen vorgeschrieben.

Wer ist für die Anschaffung verantwortlich?
Der Wohnungseigentümer (z.B. Vermieter) ist für die Anschaffung, Installation und wenn nötig Reparatur oder Ersatz eines defekten Rauchmelders verantwortlich. Für die Reinigung, Instandhaltung (z.B. Batteriewechsel) und jährliche Prüfung ist der Nutzer der Wohnung (z.B. Mieter) verantwortlich. In einer selbstgenutzten Wohnung oder einem Einfamilienhaus ist Eigentümer natürlich für beides zuständig.

Wo müssen Rauchmelder installiert werden?
In allen Schlafzimmer, Kinderzimmern und anderen Räumen die regelmäßig zum Schlafen genutzt werden sind Rauchmelder wichtig und vorgeschrieben. Auch in Fluren besteht eine Rauchmelderpflicht. Hier besteht jedoch eine Ausnahme, wenn die Flure nicht zu Aufenthaltsräumen führen, brauchen keine Rauchmelder installiert werden (z.B. Kellerflur).

Welche Rauchmelder müssen installiert werden?
Das Gesetzt gibt an die Rauchmelder keine genauen Vorgaben vor. Lediglich eine CE-Zulassung ist erforderlich. Diese sagt jedoch nichts über die Qualität der Rauchmelder aus. Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 01/2013 Rauchmelder getestet. Dabei kam heraus, dass gute Rauchmelder bereits ab 10€ zu bekommen sind (Link zum Test). Wir empfehlen neben der CE-Zulassung auch auf das Qualitätssiegel „Q VdS“ oder „Q Kriwan“ zu achten. Rauchmelder mit dieser Kennzeichnung wurden auf ihre Qualität und Sicherheit geprüft.

Wie werden Rauchmelder richtig angebracht?
Rauchmelder soll immer an der Zimmerdecke hängen, dort wo sich der Rauch sammelt (in der Regel höchster Punkt). Rauchmelder müssen immer waagerecht hängen. Verwenden Sie bei Dachschrägen daher am besten Winkel zum Anbringen. Hängen Sie Rauchmelder nicht da auf, wo starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht (z.B. Küche, Bad). Für solche Räume gibt es jedoch auch spezielle Rauchmelder, es reicht aber in der Regel aus Rauchmelder im Flur zu diesen Räumen aufzuhängen.

Wie werden Rauchmelder gepflegt und geprüft?
Einmal im Jahr müssen Rauchmelder geprüft werden. In der Regel gibt es dazu eine Taste auf dem Rauchmelder die zur Prüfung gedrückt wird. Bei Rauchmeldern mit Alkalibatterien ist alle 1-2 Jahre ein Batteriewechsel notwendig. Nach spätestens 10 Jahren sollten Rauchmelder ersetzt werden. Tipp: Es gibt Rauchmelder mit Lithiumbatterien die 10 Jahre ohne einen Batteriewechsel auskommen. Diese Rauchmelder kosten ca. 30€ und sind dort zu empfehlen wo ein Batteriewechsel nur umständlich möglich ist.

Weitere Fragen?
Mehr Informationen gibt es noch auf unserer Webseite unter den Sicherheitstipps. Und auf der Webseite der Aktion "Rauchmelder retten Leben".

zurück

tablet pc