Warnwestenpflicht ab 1. Juli
01.07.2014 | ADAC | Autor: Oliver ThelenBei Unfällen und Pannen ist das oberste Gebot, die Unfall- bzw. Pannenstelle zu sichern. In erster Linie gilt es dabei, sich selber für andere Verkehrsteilnehmer bemerkbar zu machen. Ein wichtiges Hilfsmittel, um schon aus großer Entfernung gesehen zu werden, sind gelbe, rote oder orange Warnwesten. Für Feuerwehrangehörige ist das Tragen von Warnwesten im Einsatz- und Übungsdienst gang und gäbe.
Ab dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland nun eine allgemeine Warnwestenpflicht. Dies bedeutet, dass in jedem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug mindestens eine Warnweste in den Farben rot, gelb oder orange vorhanden sein muss, die der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entspricht. Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen PKW, LKW und Busse; Motorräder und Wohnmobile bleiben hiervon ausgenommen.
Warnwesten sind bereits ab drei Euro im Handel erhältlich. Auch wenn die gesetzliche Regelung lediglich die Mitführung einer Warnweste vorsieht, so empfehlen wir als Feuerwehr, im Falle einer Panne oder eines Unfalles, diese auch zu tragen; im Idealfall auch von den Mitfahrern.
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