Kostentarif für Feuerwehreinsätze aktualisiert
01.10.2014 | Gemeinde Gangelt | Autor: Oliver ThelenIn seiner jüngsten Sitzung hat der Rat der Gemeinde Gangelt die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Gangelt bei Einsätzen der Feuerwehr aktualisiert.
Grundsätzlich bleiben die meisten Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Gangelt gebührenfrei. Dies ist im § 41 Absatz 1 des Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung im Land Nordrhein Westfalen (FSHG NRW) geregelt. Die Mehrheit der Einsätze von Berufs- und Freiwilligen Feuerwehren ist über die Feuerschutzsteuer abgedeckt, die aus den Gebäude- und Hausratversicherungen abgeführt wird. Nur in wenigen Fällen fordert die Gemeinde Gangelt einen Kostenersatz für den Feuerwehreinsatz. Einen Ersatz der entstandenen Aufwendungen verlangt die Gemeinde Gangelt zum Beispiel dann, wenn das Feuer vorsätzlich gelegt wurde oder bei Einsätzen nach Verkehrsunfällen. Grundsätzlich haftet jedoch nur der Verursacher und nicht derjenige, der die Feuerwehr alarmiert. Die Ausnahme hiervon bildet derjenige, der absichtlich (vorsätzlich) grundlos die Feuerwehr alarmiert. Während bei Unfallverursachern in der Regel die KFZ-Versicherung die Kosten übernimmt, wird es für Brandstifter und bei Spaßanrufen durchaus teuer. Pro Feuerwehrmann berechnet die Gemeinde Gangelt 10,00 Euro je angefangene 1/2 Stunde und je Fahrzeug zwischen 7,00 Euro und 28,50 Euro pro angefangene 1/2 Stunde.
Die jetzt erfolgte Anpassung der Satzung erfolgte aufgrund eines Grundsatzurteils des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 1. Juni 2012 (Aktenzeichen 26K 6326/11), nachdem Feuerwehreinsätze nicht nach angefangenen Stunden sondern nach Einheiten von 30 Minuten abzurechnen sind. Des Weiteren erfolgte eine Anpassung der Satzung vom 28.10.1991 an den aktuellen Fuhrpark der Feuerwehr Gangelt.
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