Nutzfeuer bitte anmelden
26.05.2016 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Oliver ThelenMit Beginn der diesjährigen Gartensaison weisen die Gemeindeverwaltung Gangelt und die Feuerwehr Gangelt darauf hin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich nach den bundes- und landesrechtlichen Vorschriften des Abfallrechtes verboten ist.
Der Kreis Heinsberg hat zwar im Jahre 2005 eine Allgemeinverfügung über Ausnahmeregelungen zur Verbrennung von Grünabfällen erlassen. Diese Verfügung regelt allerdings nur die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, die im Rahmen von Pflegemaßnahmen im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Flächen des Vertragsnaturschutzes entstehen oder auf Streuobstwiesen oder sonstigen vergleichbaren ökologisch wertvollen und landschaftsprägenden Flächen (z. B. Hecken) anfallen. Jede andere Verbrennung von Grünschnitt oder anderen Abfällen ist unzulässig.
Bei der Ausnahmeregelung ist zu beachten, dass eine Verbrennung nur auf geeigneten Grundstücken, die 100 m von Wohngebäuden, 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 m von befestigten Wirtschaftswegen entfernt sind, zulässig ist. Der Verbrennungsvorgang darf nur nach vorheriger Genehmigung durch das Ordnungsamt der Gemeinde Gangelt Tel. 02454 – 588 301 und nach Anmeldung bei der Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Heinsberg Tel. 02431 – 96 76 0 erfolgen. Das Nutzfeuer muss außerdem innerhalb von 2 Stunden beendet sein. Hierbei müssen die pflanzlichen Abfälle so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Die Verbrennung ist nur montags bis freitags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr zulässig. Das Feuer ist ständig von 2 Personen bis zum Erlöschen zu beaufsichtigen.
Weitere Vorgaben können der Allgemeinverfügung des Landrates, die auf der Homepage des Kreises Heinsberg unter www.kreis-heinsberg.de zu finden ist, entnommen werden oder beim Ordnungsamt der Gemeinde Gangelt (siehe oben) erfragt werden.
Bevor Grünschnitt zur Verbrennung angemeldet wird, sollte überlegt werden, ob nicht über die gemeindliche Grünschnittabholung eine Entsorgung möglich ist bzw. mit Wertkarten der Gemeinde der Grünschnitt bei dem Recyclinghof in Birgden-Hanbusch abgegeben werden kann.
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