Rauchwarnmelderpflicht in NRW
13.12.2016 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Joachim ThelenZum Jahreswechsel endet die Übergangsfrist bis zu der alle Haushalte in Nordrhein-Westfalen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein müssen. Wir haben hier für sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Während für Neubauten bereits seit dem 01.04.2013 eine Rauchwarnmelderpflicht besteht, endet nun zum 31.12.2016 die Übergangsfrist für Bestandsbauten. Dementsprechend muss jeder Haushalt in Nordrheinwestfalen ab dem 01.01.2017 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Rauchwarnmelder sind technische Geräte, die automatisch Brände erkennen und mit lauten akustischen Signalen darauf hinweisen. Somit wird den Bewohnern die Möglichkeit gegeben, sich rechtzeitig vor dem giftigen Rauch in Sicherheit zu bringen. Da insbesondere nachts die Gefahr sehr hoch ist, müssen Rauchwarnmelder mindestens in alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie in den Fluren die zu Schlaf- oder Aufenthaltsräumen führen, angebracht werden.
Rauchwarnmelder können im beispielsweise im Elektrofachhandel, oder in Baumärkten erworben werden. Mittlerweile sind Rauchwarnmelder in vielen verschiedenen Farben, wie zum Beispiel in Holzoptik aber auch mit Motiven für Kinderzimmer erhältlich. Bitte achten sie jedoch darauf, dass die Rauchwarnmelder ein CE-Kennzeichen sowie ein Prüfzeichen (TÜV oder Kriwan) besitzt.
Bei Mietswohnungen ist der Vermieter zuständig für das Anbringen und die Inbetriebnahme der Rauchwarnmelder. Die Mieter sind verantwortlich für die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Rauchwarnmelder, dazu zählt beispielsweise der Batteriewechsel. Bei selbst genutztem Wohneigentum ist der Eigentümer für Installation und Instandhaltung verantwortlich.
Bilder zum Artikel
zurück