Neufestsetzung von Aufwandsentschädigungen
16.10.2017 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Oliver ThelenIn der jüngsten Sitzung des Rates der Gemeinde Gangelt beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig die Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr anzupassen. Dabei wurde insbesondere der hohe Stellenwert der Feuerwehr gelobt.
Vor mehr als zehn Jahren wurden die Zahlungen von Aufwandsentschädigungen für besondere Leistungen rund um den Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Gangelt zum letzten Mal angepasst. Seit dem haben sich die Anforderungen an eine Freiwillige Feuerwehr deutlich erhöht.
Rund 290 Mitglieder engagieren sich derzeit in der Freiwilligen Feuerwehr Gangelt und stellen in ihrer Freizeit unentgeltlich den Brandschutz in der Gemeinde Gangelt sicher. Um im Einsatzfall gerüstet zu sein, finden regelmäßige Übungen und Unterrichte in den acht Einheiten der Feuerwehr Gangelt statt. Darüber hinaus engagieren sich verschiedene Führungskräfte zusätzlich in organisatorischen Bereichen, in der Ausbildung oder in der Jugendarbeit.
In Anlehnung an die Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW erhalten folgende Funktionsträger eine Aufwandsentschädigung:
-Leiter der Feuerwehr : 400,00 Euro/Monat
-stv. Leiter der Feuerwehr: 200,00 Euro/Monat
-Gemeinde-Jugendfeuerwehrwart: 80,00 Euro/Monat
-stv. Gemeinde-Jugendfeuerwehrwart: 40,00 Euro/Monat
-Pressewart: 80,00 Euro/Monat
-Einheitsführer (8x): 80,00 Euro/Monat
-stv. Einheitsführer (8x): 40,00 Euro/Monat
-Zugführer (4x): 50,00 Euro/Monat
-Atemschutzbeauftragter: 40,00 Euro/Monat
Darüber hinaus erhalten Feuerwehrangehörige, die sich in der Ausbildung anderer Einsatzkräfte engagieren (Lehrgänge, keine Übungen/Unterricht), eine Vergütung in Höhe von 10,00 Euro pro Stunde.
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