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Update zur Corona-Infektion (2)

28.02.2020 | Kreis Heinsberg | Autor: Oliver Thelen

Mit Stand 18:30 Uhr hat sich die Gesamtzahl der positiv auf CoVid19 getesteten Personen im Kreis Heinsberg auf 37 erhöht. Weitere Einzelheiten zu neuen Fällen sind nicht bekannt. Zur Bewältigung der Coronavirus-Krise im Kreis Heinsberg hat der Krisenstab folgende Entscheidungen getroffen:

1. Die Kindertagesstätten, Schulen und Kindertagespflegeeinrichtungen sowie Tagespflegeeinrichtungen bleiben bis einschließlich Freitag, 6. März 2020, geschlossen.
2. Die öffentlichen Verwaltungen öffnen ab Dienstag, 3. März, teilweise für den Publikumsverkehr mit der Einschränkung, dass sich Bürgerinnen und Bürger vorher telefonisch melden und das Anliegen auf Dringlichkeit überprüft wird. Erst dann ist der Besuch der Verwaltung möglich. Sollte ein Anliegen als "nicht dringlich" beurteilt werden, wird um Verständnis gebeten.
3. Für unmittelbare Kontaktpersonen eines bestätigten Falles ohne Symptome wird keine Quarantäne ausgesprochen, sondern intensive Selbstbeobachtung empfohlen.
4. Unmittelbare Kontaktpersonen, eines bestätigten Falles, die in irgendeiner Weise Erkältungssymptome zeigen, gelten als infiziert und werden für 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Die Quarantäne gilt ausschließlich für die unmittelbare Kontaktperson, nicht aber für andere Haushaltsmitglieder. Ob diese unmittelbaren Kontaktpersonen mit Abstrich getestet werden, entscheidet der behandelnde Arzt.
5. Eine Sonderregelung gilt für unmittelbare Kontaktpersonen eines bestätigten Falles, die beruflich in sensiblen Bereichen tätig sind (etwa mit Kontakt zu Kindern, Kranken, Pflegebedürftigen, wie Erzieher Lehrkräfte, Pflegekräfte, in medizinischen Berufen Tätige). Sie erhalten generell -auch ohne Symptomatik- ein temporäres Berufsausübungsverbot. Sofern sie Erkältungssymptome zeigen, muss ein Abstrich gemacht werden. Zudem wird in diesem Fall eine 14 tägige häusliche Quarantäne angeordnet.
6. Bereits angeordnete Quarantänemaßnahmen gelten weiterhin.
7. Auf der homepage des Kreises unter www.kreis-heinsberg.de findet sich ein Formular, in das sich alle Personen eintragen können, die Symptome bei sich feststellen. Das Formular dient lediglich der Datenerhebung. Eine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht. Ausreichend sind dabei Angaben zu Alter, Geschlecht, Ort und Straße. Angaben wie Geburtsdatum oder Hausnummer sind nicht erforderlich.

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