Maskenpflicht in NRW
26.04.2020 | Land NRW | Autor: Oliver ThelenNachdem die Landesregierung einige Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie beschlossen hatte, tritt heute zur Unterstützung dieser Maßnahmen eine sogenannte Maskenpflicht in Kraft.
Ab dem heutigen Montag, den 27. April 2020 müssen Erwachsene und schulpflichtige Kinder überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), also in Bus und Bahn, gilt die Maskenpflicht unter anderem auch beim Einkaufen, bei Ladenbesuchen oder bei der Abholung von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen.
Gerade bei denen für den mehrfachen Gebrauch ist es wichtig, die Masken regelmäßig zu desinfizieren. Dazu gibt es verschiedene Empfehlungen, die vom Bügeln über das Erhitzen im Backofen bis zur Mikrowelle reichen.
In dem Zusammenhang ein ganz wichtiger Hinweis:
Insbesondere Masken mit einem eingenähten Nasenbügel aus Metall gehören auf gar keinen Fall in die Mikrowelle! Durch das Metall könnten in der Mikrowelle Funken entstehen, die sowohl Maske als auch das Gerät in Brand stecken könnten!
Mehrwegmasken können entweder mit kochendem Wasser oder mit dem Bügeleisen desinfiziert werden, da bei hohen Temperaturen Viren und Bakterien absterben.
Einwegmasken sollten ebenfalls nicht aufbereitet werden, da diese nicht für heiße Temperaturen entwickelt wurden.
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