Kolonnen auf dem Weg ins Katastrophengebiet
25.07.2021 | Feuerwehr Gangelt | Autor: Oliver Thelen
Auch fast zwei Wochen nach der verehrenden Flutkatastrophe im Westen Deutschlands eilen immer noch unzählige Hilfseinheiten in die Katastrophenregionen. Während die originäre Menschenrettung abgeschlossen wurde, gilt es nun die Infrastruktur wieder aufzubauen. Vielerorts wurden Brücken und Zufahrtsstraßen zerstört, Gasleitungen weggespült und die Versorgung mit Trinkwasser, Elektrizität sowie Telefonleitungen nachhaltig vernichtet. Mehr als 175 Menschen verloren bei dem Hochwasser ihre Leben, mehr als 150 werden derzeit noch vermisst. Bislang starben fünf Einsatzkräfte der Feuerwehr bei Rettungsarbeiten. Der Einsatz für die Katastrophenschützer wird vermutlich noch mehrere Wochen andauern, weshalb eine enorme Logistik und Koordination notwendig ist. Schließlich ist nicht nur eine Region oder eine Ortschaft betroffen sondern zahlreiche Regionen, hauptsächlich in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.
Die Ablösung der Einsatzkräfte des THW, der Bundeswehr, der Feuerwehr und der Hilfsorganisationen erfolgt in regelmäßigen Abständen mit Kräften aus ganz Deutschland. In der Regel reisen diese Kräfte im geschlossenen Verband an, die auch als Kolonnenfahrt oder Motmarsch bezeichnet wird. Hierbei müssen Verkehrsteilnehmer folgendes beachten:
Motorisierter Marsch (Motmarsch)
- Die Kolonne wird mit Fahnen an jedem Fahrzeug gekennzeichnet, zudem darf, wenn vorhaben, das Blaulicht angeschaltet werden. - Dabei haben die Fahnen folgende Bedeutung:
- Blau --> Erstes bis vorletztes Fahrzeug des Verbandes
- Grün --> Letztes Fahrzeug im Verband
- Gelb --> Defektes/beschädigtes Fahrzeug
- Rot --> Fahrzeug, von dem erhöhte Gefahr ausgeht. (Zum Beispiel beim Abschleppen oder wenn eine besonders hohe Menge Kraftstoff mitgeführt wird.)
- Schwarz-Weiß diagonal geteilt --> Verbandsführer, der nicht fest in der Kolonne fährt
Regeln für Verkehrsteilnehmer
Solltet ihr im Straßenverkehr auf eine Kolonne treffen, so müsst ihr folgendes beachten:
> Die Kolonne gilt als ein Fahrzeug und darf daher nur im Ganzen überholen werden. Kein Reinquetschen zwischendurch, der gesamte Verband muss in einem Rutsch geschafft werden. Das funktioniert sicher meist nur auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen.
> Ein geschlossener Verband darf komplett bei rot über die Ampel fahren, wenn das erste Fahrzeug diese noch bei Grün passiert hat. Auch an Kreisverkehren, Kreuzungen, Zebrastreifen oder im Reißverschlussverfahren gilt: der Verband darf stets zusammenbleiben, denn es zählt ja als ein Fahrzeug
> Die Kolonne darf nicht durch andere Fahrzeuge unterbrochen werden. „Reinquetschen" ist tabu.
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